Ehrensenat
Der Ehrensenat des VKD
Unabhängig von Wahlperioden und Wahlen ist der siebenköpfige Ehrensenat des Verbands der Köche Deutschlands e. V. (VKD) ein Gremium, das zur Entlastung des VKD-Gesamtvorstands mit besonderen Aufgaben betraut ist.
Die Mitglieder des Ehrensenats (Stand Mai 2024) sind Reinhold Metz (Vorsitzender), Thea Nothnagel, Karl Haaf, Klaus Wilfried Meyer, Günter Petzold und Reinwalt Renz, sowie jeweils mit einem ruhendem Amt Gerhard Bauer und Peter Mahler.
Reinhold Metz
Vorsitzender des Ehrensenats
Thea Nothnagel
Karl Haaf
Klaus Wilfried Meyer
Günter Petzold
Reinwalt Renz
Gerhard Bauer
ruhendes Amt
Peter Mahler
ruhendes Amt
IKA CHronik
Die 2020 präsentierte IKA Chronik über die Entstehung und Entwicklung der Kochkunst ist eine Gemeinschaftsarbeit des Ehrensenats unter Federführung der VKD-Ehrensenatoren Gerhard Bauer, Peter Mahler und Reinhold Metz. Gezeigt werden die Anfänge der Internationalen Kochkunst-Ausstellung, die heute IKA/Olympiade der Köche heißt und im Jahr 1900 erstmals veranstaltet wurde. Auf fast 350 Seiten wurden Dokumente, Fotos und Zeichnungen zusammengetragen, die den Stand der Kochkunst in der jeweiligen Zeit abbilden.
Die IKA Chronik kann gegen eine Schutzgebühr von 25,– Euro als e-Paper erworben werden.
VKD-Mitglieder erhalten die Chronik zum Vorzugspreis von 12,– Euro. Einfach bei Bestellung die Mitgliedsnummer nennen.
Jetzt bestellen per E-Mail an koeche@vkd.com.
Auf einen Blick
Hintergrund und Aufgaben gemäß Satzung
§ 16 Ehrensenat
Der Ehrensenat ist ein dauerhaftes und unabhängiges Gremium des Verbandes, das nicht den allgemeinen Wahlperioden und Wahlen unterliegt.
Der Ehrensenat setzt sich aus 8 Mitgliedern zusammen, die sich um den Verband der Köche Deutschlands e. V. langjährig in besonderer Weise verdient gemacht haben und über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Scheidet ein Mitglied des Ehrensenats aus, hat der Ehrensenat die Pflicht, dem Gesamtvorstand des Verbandes eines oder mehrere geeignete Mitglieder zur Ergänzung des Ehrensenats vorzuschlagen. Berufen wird der/die neue Ehrensenator/in durch den Gesamtvorstand.
Zur Entlastung des Präsidiums und des Gesamtvorstandes wird der Ehrensenat mit besonderen Aufgaben betraut. Die Ehrensenatoren/innen wählen alle vier Jahre mit einfacher Mehrheit einen Ehrensenatsvorsitzenden und einen stellvertretenden Ehrensenatsvorsitzenden, welche den Informationsfluss innerhalb des Ehrensenats gewährleisten und die Sitzungen des Ehrensenats zu leiten haben.
Mitglieder des Ehrensenats, die auf Dauer ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, können durch einstimmigen Beschluss des Ehrensenats im Einvernehmen mit dem Präsidium des Verbandes von ihren Aufgaben als Ehrensenator/in entbunden werden. Sie werden zu Ehrenmitgliedern des Ehrensenats ohne Sitz und Stimme ernannt.
Jährlich mindestens einmal ist der Ehrensenat zu einem Informationsgespräch und Meinungsaustausch mit dem Gesamtvorstand des Verbandes einzuladen.
Aufgaben des Ehrensenates sind unter anderem:
- Schlichtung von Differenzen innerhalb der Landesverbände oder des Verbandes. Der Ehrensenat kann hierzu von jedem Mitglied des Verbandes angerufen werden. Er wird dann nach Anhörung der Probleme Lösungsmöglichkeiten dem Gesamtvorstand vorgeschlagen.
- Er kümmert sich um soziale Belange von Mitgliedern.
- Der Ehrensenat stellt seine Erfahrungen dem Gesamtvorstand zur Verfügung.
- Er kann bei einschneidenden Entscheidungen des Vorstandes zu Rate gezogen werden.