Allergene und Zusatzstoffe muss jede/r Lebensmittelunternehmer:in kennzeichnen, der/die regelmäßig Lebensmittel als lose Ware an Endverbraucher:innen oder als Anbieter:innen von Gemeinschaftsverpflegungen (Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Catering‐Unternehmen, Fahrzeuge, installierte oder mobile Stände) abgibt.
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