Was hat die Ernährungsstrategie der Bundesregierung mit der Reduzierung von Lebensmittelabfall zu tun? Und welche Rolle nimmt die Außer-Haus-Verpflegung zur Erreichung der Ziele ein? United Against Waste e. V. hat die relevanten Punkte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zusammengefasst, die als eines von sechs Kernzielen Teil der Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“ ist.
Text United Against Waste e. V. Fotos Canva
Ziel der Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“ ist es, gesundes und nachhaltiges Essen für alle bis 2050 zugänglich zu machen und die Wahl dessen zu erleichtern – unabhängig von Herkunft, Bildung und Einkommen. Dies sind die sechs strategischen Ziele:
- Angemessene Nährstoff- und Energieversorgung sowie Bewegung unterstützen
- Pflanzenbetonte Ernährung stärken
- Sozial gerechten Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung schaffen
- Gemeinschaftsverpflegung verbessern
- Angebot an nachhaltig und ökologisch produzierter Lebensmittel erhöhen
- Lebensmittelverschwendung reduzieren
„Gutes Essen für Deutschland – Ernährungsstrategie der Bundesregierung“
Zusammenfassung: Lebensmittelverschwendung reduzieren im Kontext der Ernährungsstrategie
➢ Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Dazu soll die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung kontinuierlich weiterentwickelt werden (S.11).
➢ Alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette müssen Ihr Verhalten verändern, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren (S.11).
➢ In Bezug auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wird explizit auf die Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) verwiesen, welche die Umsetzung der Zielvereinbarung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung umsetzt. Die Zielvereinbarung wurde 2021 vom BMEL mit Verbänden der AHV erarbeitet und unterzeichnet. Diese bietet Unternehmen einen Rahmen zur freiwilligen Selbstverpflichtung, sich aktiv an der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung zu beteiligen (S.18). Die KAHV wird von United Against Waste e.V. geleitet und vom BMEL gefördert. Als wissenschaftlicher Verbundpartner unterstützt das Johann-Heinrich von Thünen-Institut.
➢ Die Bundesregierung unterstützt die Einführung verbindlicher Reduktionsziele von Lebensmittelabfällen für alle Sektoren der Lebensmittelwertschöpfungskette, welche den internationalen Nachhaltigkeitszielen gerecht werden. Die Europäische Kommission hat bereits einen Vorschlag zu verbindlichen Reduktionszielen vorgelegt, welche nach Verabschiedung in nationales Recht umzusetzen sind (S.35). In dem Änderungsvorschlag der Abfallrahmenrichtlinie von Juli 2023 wird das Reduktionsziel wie folgt formuliert: „Der Lebensmittelabfall pro Kopf soll vom Handel, der AHV und privaten Haushalten gemeinsam bis 2030 um 30 % reduziert werden. Als Ausgangsjahr wird 2020 angegeben.“ (Proposal for a targeted revision of the Waste Framework Directive, 5.7.2023, S.40).
➢ Betont wird, dass eine konsequente Messung von Lebensmittelabfällen nötig ist (S.11). Die Bundesregierung führt die Messungen von Lebensmittelabfall und die Berichterstattung nach den Vorgaben der Europäischen Kommission fort. Wobei angestrebt wird, dass sich die Datenqualität bei der Erhebung von Lebensmittelabfall verbessert (S.35). Dementsprechend ist die Datenerhebung eine Pflichtmaßnahme in der Beteiligungserklärung der AHV und im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im Handel (S.36).
➢ Darüber hinaus prüft die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, z. B. Erleichterung von Lebensmittelspenden (S.11).
➢ Die DGE-Qualitätsstandards, die unter anderem die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in den Blick nehmen, sollen für die Außer-Haus-Verpflegung bis 2030 verbindlich werden (zunächst für Schulen und Kitas) (S.16). Vernetzungsstellen sollen bei Umsetzung und Einführung unterstützen.
Essenz: Die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ist fest in der Ernährungsstrategie verankert, um eine nachhaltige Ernährung bis 2050 allen zu ermöglichen. Die Außer-Haus-Verpflegung wird verstärkt als Schlüsselfunktion in den Blick genommen. Hier sieht die Bundesregierung einen großen Hebel zur Erreichung nationaler Ziele, wie den Bio-Anteil auf 30 % zu erhöhen, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Menschen gesund und nachhaltig zu verpflegen, unabhängig von Herkunft, Bildung und Einkommen. Aktuell ist die Beteiligung an der Zielvereinbarung für Unternehmen aus der Außer-Haus-Verpflegung auf freiwilliger Basis. Dennoch wird die Einführung verbindlicher Reduktionsziele für die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf EU-Ebene, die im Einklang mit internationaler Nachhaltigkeitsziele stehen, geprüft.
Wie genau die einzelnen Ziele der Ernährungsstrategie erreicht werden sollen, ist größtenteils noch offengehalten. Dennoch sind die Rahmenbedingungen bis 2050 gesteckt. Daher empfiehlt es sich jetzt trotz der großen Herausforderungen unserer Zeit, wie steigende Energie- und Lebensmittelpreise, 19 %-Mehrwertsteuer, Klimakrise, etc., die Zukunft der Ernährung aktiv mitzugestalten und somit auch die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung als Unternehmen anzugehen.
Mehr News zum Thema Nachhaltigkeit