Die Diskussion um die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen von sieben auf neunzehn Prozent ist in vollem Gange. Der VKD plädiert für eine zukunftsfähige Regelung, um Betriebe, Arbeitsplätze und die Wertschätzung von Köchinnen und Köchen zu sichern. Ein Statement von VKD-Präsident Daniel Schade.
„Angesichts der hohen Lebensmittelpreise und der anhaltenden Inflation wäre es fatal, die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent anzuheben. Die aktuellen Preiserhöhungen betreffen den gesamten Warenkorb und alle Grundnahrungsmittel, die in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung verarbeitet werden. Die Bundesregierung hat die dauerhafte Senkung versprochen, wenn es nicht dabei bleibt, sind unsere Branche und damit zahlreiche Köchinnen und Köche massiv davon betroffen.
Das Ausgabeverhalten wird sich ändern, die Gäste gehen seltener essen und sie werden auch die Betriebsrestaurants weniger besuchen. Die Gastrobetriebe werden als Folge der Umsatzrückgänge ihre Mitarbeitenden nicht mehr bezahlen können und es kommt zu betriebsbedingten Kündigungen. Auf Betriebsschließungen könnten dann im nächsten Schritt Insolvenzen folgen. In der Betriebsgastronomie werden die Auswirkungen spätestens dann zu spüren sein, wenn Subventionen und liquide Mittel zu Ende gehen. Viele GV-Gäste überlegen sich bereits jetzt, wie sie ihre Mittagsversorgung gestalten und suchen andere Lösungen. Die Restaurants und vor allem die Gasthäuser auf dem Land würde es besonders treffen, denn die steigenden Kosten lassen sich in der Kalkulation eines kleinen Unternehmens irgendwann nicht mehr abbilden.
Im Schulterschluss mit anderen großen Verbänden wie dem Dehoga stellen wir deshalb die Forderung: Der gesenkte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent muss bleiben und zwar dauerhaft entfristet. In der Branche darf nicht die Angst vorherrschen, dass die Regelung jederzeit wieder umgedreht werden kann. Das würde auch für einen Mittelweg gelten, also beispielsweise eine Anhebung auf neun Prozent. Sowohl die Betriebe als auch die Köchinnen und Köche brauchen eine Planungssicherheit. Am Ende werden alle davon profitieren, auch der Staat, wenn wir künftig unsere Leistungen weiterhin anbieten können sowie Gäste bereit und in der Lage sind, diese zu bezahlen.“
Hintergrundinfo
In den nächsten Wochen werden Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden, ob weiterhin 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen erhoben werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis Ende Dezember 2023. In 23 anderen EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie. Der Dehoga hat Anfang August eine Petition gestartet, die sich an die Bundesregierung richtet.