Massive Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe aufgrund des Coronavirus machen schnelle und wirksame Hilfe für Betriebe notwendig. Die Bundesregierung hat reagiert und am Montag ein Hilfspaket angekündigt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) begrüßt die angekündigten Maßnahmen als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch der Verband der Köche Deutschlands e. V. fordert weitere Unterstützung für Gastronomie-Betriebe.
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) sorgt nicht nur für die Absage von Großveranstaltungen und Messen. Viele Menschen meiden immer häufiger Restaurants, Gaststätten und Cafés, was sich in Stornierungen und Umsatzverlusten bemerkbar macht. Eine DEHOGA-Blitzumfrage vom 4. und 5. März zeigt, dass mehr als drei Viertel der teilnehmenden 10.000 Hotels, Restaurants und Caterer Umsatzeinbußen beklagen. Das Präsidium des Verbands der Köche Deutschlands e. V., bestehend aus Präsident Richard Beck und den Vizepräsidenten Hans-Peter Achenbach, Johann Grassmugg und Daniel Schade, begrüßt das Hilfspaket der Bundesregierung, die ein gemeinsames Kommuniqué des Bundeswirtschaftsministers mit Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister / -senatorinnen und -senatoren der Länder herausgegeben hat. „Bund und Länder stellen über die KfW, die Landesförderbanken und die Bürgschaftsbanken den Unternehmen etablierte Instrumente zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, mit denen vorübergehende Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen überbrückt werden können. Diese Instrumente können rasch ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt werden, wenn der Bedarf steigen sollte. Daneben werden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld deutlich vereinfacht, Abschreibungsmöglichkeiten erweitert, Unternehmen durch die erweiterte Anrechnung der Gewerbesteuer entlastet und die Investitionen im Bundeshaushalt um insgesamt 12,4 Mrd. Euro erhöht“, heißt es in dem Kommuniqué.[1]
Dem VKD geht diese Entwicklung nicht weit genug: Er sieht der Entwicklung in der Gastronomie mit Sorge entgegen, da vielen Köchinnen und Köchen, die unmittelbar von der Krise betroffen sind, schnell geholfen werden müsse. „Aktuell können wir die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen, die die Verbreitung des Coronavirus in Europa hat, nicht abschätzen.“, so das VKD-Präsidium. Der Rettungsschirm der Bundesregierung müsse schnell greifen, um die Insolvenz von gastronomischen Betrieben zu verhindern. „Wir hoffen, dass sich die Situation in Deutschland und der ganzen Welt so schnell wie möglich beruhigt.“ Dabei sei es wichtig, dass die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Hygienestandards eingehalten werden. Über die aktuellen Hygienestandards hat der VKD bereits hier informiert: https://www.vkd.com/news/massnahmen-gegen-covid-19-fuer-koechinnen-und-koeche/.
Auch der DEHOGA wertet das Hilfspaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus nur als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Priorität müsse zunächst die wirksame Zurverfügungstellung von Liquiditätshilfen haben. Den in Not geratenen Unternehmen, die im Moment auch von ihrer Hausbank keine Unterstützung erhalten, müsse schnell und effektiv geholfen werden.[2]
Der Verband der Köche Deutschlands e. V. wird weiterhin über die aktuelle Lage für die Gastronomie informieren und sich eng mit Köchinnen und Köchen aus dem über 9.000 Mitgliederstarken VKD-Netzwerk austauschen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, der Krise entgegenzuwirken. „Der VKD wird weiterhin alles dafür tun, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und sich in der Nachwuchsförderung zu engagieren. Dies ist vor allem angesichts der derzeitigen Situation aktueller denn je“, so das Präsidium. „Im Dialog mit den Landesverbänden und Zweigvereinen müssen Lösungen gefunden werden, um Köchinnen und Köche zu unterstützen.“ Dabei bietet der Verband bereits für Mitglieder eine kostenlose Erstberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an, die hinsichtlich der aktuellen Situation relevant ist.
WEITERE STATEMENTS
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960
https://www.dehoga-bundesverband.de/
[1] Quelle: www.bundesregierung.de. Stand: 12.03.2020
[2] Quelle: www.dehoga.de Stand: 09.03.2020