Gemeinsame Standards weiterentwickelt: Der VKD ist Mitglied im Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“. Dieser legt in seiner aktualisierten Rahmenvereinbarung einen Fokus auf Verbraucherschutz und mehr Klarheit in der Ernährungsberatung.
„Wie erkenne ich eine qualifizierte Ernährungsberaterin oder einen qualifizierten Ernährungstherapeuten? Worauf sollte ich bei Anbieter:innen von Ernährungsbildung achten?“ Auf diese Fragen liefert die Rahmenvereinbarung zur „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“ des gleichnamigen Koordinierungskreises Antworten, in dem auch der VKD Mitglied ist. Die Rahmenvereinbarung wurde nun umfassend aktualisiert und dient weiterhin als wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher:innen, Multiplikator:innen und Institutionen.
Viele Menschen in Deutschland wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Das zeigt zum Beispiel der „Ernährungsreport 2023“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Wer auf der Suche nach Anbieter:innen für Ernährungsberatung/-therapie oder Ernährungsbildung ist, hat es jedoch nicht immer leicht, geeignete Angebote zu erkennen. Denn die Berufsbezeichnungen „Ernährungsberater:in“ oder „Ernährungstherapeut:in“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Außerdem bieten sehr unterschiedliche Berufsgruppen ihre Dienstleistungen in diesem Markt an. So ist die Abgrenzung zwischen seriösen und unseriösen Anbieter:innen oft schwierig.
Qualitätssicherung und Schutz von Verbraucher:innen
Der Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung engagiert sich daher seit 2005 auf Bundesebene für einen verbesserten Schutz von Verbraucher:innen. Das Fachgremium vereint Vertreter:innen verschiedener Berufsverbände, Verbraucherschutzorganisationen, Fachgesellschaften sowie weiterer Institutionen. Ziel ist es, fachliche, methodische und prozessorientierte Standards zur Qualitätssicherung auf der Grundlage aktuell geltender Bestimmungen gemeinsam zu definieren. Außerdem werden unterschiedliche Qualifikationen und Fortbildungen von Ernährungsfachkräften transparent dargestellt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Neutralität: Bei seriösen und qualitätsgesicherten Beratungs- und Bildungsmaßnahmen sind Bewerbung und Verkauf von Produkten ausgeschlossen.
In den letzten Jahren gab es bei der primärpräventiven Ernährungsberatung für Gesunde und bei der Ernährungstherapie für Kranke verschiedene Änderungen und Entwicklungen im Gesundheitswesen. Ein Beispiel ist die Aufnahme der Ernährungstherapie in die Heilmittel-Richtlinie. Die beteiligten Institutionen haben die Rahmenvereinbarung daher grundlegend überarbeitet. Eine bedeutende Änderung ist die Konkretisierung der Bezeichnung „Ernährungsberatung“ zu „Ernährungsberatung/-therapie“. Dies wurde sowohl in den Titel der Rahmenvereinbarung als auch in den Namen des Koordinierungskreises übernommen.
Einheitliche Kriterien für mehr Klarheit
Die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Kriterien können Schulabsolvent:innen und Quereinsteigenden helfen, entsprechende Ausbildungen oder Studiengänge auszuwählen. Arbeitgeber:innen erhalten Informationen, um die Qualifikation von Bewerber:innen einzuordnen. Für gesundheitspolitisch Tätige bietet die Rahmenvereinbarung Orientierung bei Entscheidungen. Ergänzend unterstützen Checklisten Verbraucher:innen bei der Auswahl geeigneter Angebote im Bereich der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung.