Eine Expertenkommission arbeitet an der Neuordnung des Ausbildungsberufs Koch/Köchin. Der VKD ist mit dabei.
Von Sonja Kuhl
(dieser Text ist in einer gekürzten Version in KÜCHE 6/2018 erschienen).
Wie soll Kochausbildung aussehen, damit sie zeitgemäß und so attraktiv ist, dass junge Menschen den Beruf ergreifen und auch darin bleiben? Gerade in Zeiten dramatisch sinkender Auszubildendenzahlen in deutschen Küchen ist die Beantwortung dieser Frage wichtiger denn je. Eine Expertenkommission arbeitet deshalb an einer Neuordnung des Ausbildungsberufs Koch. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) gemeinsam mit Betrieben, Verbänden Gewerkschaften und auch dem Verband der Köche Deutschlands hat Anfang Mai eine weitere Tagung stattgefunden. Dort hat auch der VKD Position bezogen.
Mono-Beruf versus Binnendifferenzierung
Der Beruf Koch/Köchin ist ein Monoberuf. Das heißt, dass Ausbildungsinhalte für alle Auszubildenden gleich sind.
Ausbildungsberufe, die besondere Ausbildungsinhalte für einzelne Aufgabenbereiche oder Tätigkeitsfelder beinhalten, erfordern eine Spezialisierung in Teilbereichen, die je nach Betrieb variieren können. Eine solche Binnendifferenzierung war für den Beruf Koch/Köchin geplant. Nach internen Gesprächen ist diese Idee nicht mehr Bestandteil der geplanten Neuordnung des Ausbildungsberufs – was der VKD sehr begrüßt.
Eine breite Palette von Fertigkeiten sei von hoher Wichtigkeit, um eine fundierte und breite Grundbildung für Köche sicherzustellen, erklärt das VKD-interne Expertenteam. Nur unter dieser Voraussetzung sei ein ausgelernter Koch in Gastronomie und Hotellerie gut und breit einsetzbar. Gegen die Wahlqualifikation habe zudem erhöhter bürokratischer Aufwand gesprochen: Betriebe hätten sich einer Prüfung unterziehen müssen, ob sie die angebotene Wahlqualifikation vermitteln können. Auszubildende hätten sich bereits vor Ausbildungsbeginn für eine Wahlqualifikation entscheiden müssen.
Der VKD befürwortet jedoch die Idee, besonders leistungsstarken Schülern durch ein zusätzliches Lernangebot zu fördern. Der VKD schlägt hier kodifizierte Zusatzqualifikationen vor.
Abschlussprüfung: Konventionell versus gestreckt
Köche/Köchinnen legen eine konventionelle Prüfung ab. Die Zwischenprüfung findet nach dem ersten Ausbildungsjahr statt und dient der Ermittlung des Ausbildungsstands. Hier findet keine Leistungsbewertung statt. Die Abschlussprüfung dient der Feststellung der beruflichen Handlungskompetenz und findet am Ende der Ausbildung statt.
Die gestreckte Abschlussprüfung – geplant für den Kochberuf – findet in zwei zeitlich voneinander getrennt stattfindenden Teilen statt. Teil eins prüft die Handlungskompetenz des Auszubildenden und fließt zu einem Anteil von maximal 40 Prozent in die Abschlussnote ein. In Teil zwei sollen Prüflinge nachweisen, dass sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen.
Wichtig zu wissen: Besteht ein Auszubildender Teil eins der Prüfung nicht, kann er ihn erst nach Ablegen der Prüfung zu Teil zwei wiederholen. Der VKD sieht dies in der Praxis als schwer umsetzbar an, möchte aber gemeinsam mit den Partnern Dehoga und NGG an einer Lösung arbeiten. Denn: Der VKD möchte den Wert und die Gewichtung der Zwischenprüfung erhöhen. Mittels einer gestreckten Abschlussprüfung ist dies möglich.
Grundgedanke des VKD
Eine VKD-interne Expertenrunde bestehend aus Mitgliedern, die im Bereich Berufsausbildung arbeiten oder sich besonders hierfür engagieren, hat ein Positionspapier erarbeitet, in dem sie Stellung nimmt zur geplanten Ausbildungsordnung. Der darin vorherrschende Grundgedanke: Der Ausbildungsberuf Koch muss ein Beruf mit breiter handwerklicher Grundbildung bleiben, eine Spezialisierung sollte in den „Wanderjahren“ erfolgen. Der VKD befürwortet hingegen die stärkere Gewichtung der Zwischenprüfung – allerdings sieht der VKD die praktische Umsetzung als überaus schwierig an. Dies hat VKD-Vizepräsident Daniel Schade auch während der Sitzung des Bundesauschuss für berufliche Bildung des Dehoga Anfang Mai betont. „Wir sind für eine gestreckte Abschlussprüfung, die Umsetzung muss jedoch gut durchdacht sein. Es ist schwierig, aber nicht unmöglich.“ Der VKD werde die Partner in der Umsetzung bestmöglich unterstützen.
Unsere gesamte Stellungnahme zur Neuordnung des Ausbildungsberufs Koch/Köchin können Sie hier herunterladen.
VKD-Stellungnahme zur Neuordnung der Kochausbildung