Neuordnung zur Kochausbildung veröffentlicht

Eine Zukunftsperspektive für den Kochberuf soll die Neuordnung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Köch:innen schaffen – und bringt deshalb zahlreiche Veränderungen für die Kochausbildung.

Von Anna Häuser

Sandra Warden, Geschäftsführerin Dehoga Bundesverband. ©Dehoga
Sandra Warden, Geschäftsführerin Dehoga Bundesverband. ©Dehoga

Da ist sie, die Neuordnung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Koch/Köchin. Acht Jahre hat der Dehoga-Berufsbildungsausschuss daran gearbeitet – immer im Dialog mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und mit Expert:innen aus der Branche und den Industrie- und Handelskammern an seiner Seite. „Die Arbeit hat sich wirklich gelohnt“, sagt Dehoga-Geschäftsführerin Sandra Warden. „Inhalte und Struktur der Ausbildung in der Küche wurden rundum überarbeitet und zukunftsfest gemacht. Unsere vielfältigen Sachverständigen aus Landgasthöfen wie Sternerestaurants, aus klassischen Restaurants und Hotels wie aus der Gemeinschafts- und Systemgastronomie bieten Gewähr für ein in der Breite praxistaugliches Konzept.“ Auch der Verband der Köche Deutschlands war mit einem beratenden Sachverständigen vertreten. Ab dem kommenden Ausbildungsjahr im Sommer 2022 tritt die neue Regelung in Kraft, dann werden junge Menschen „up-to-date“ zum Koch oder zur Köchin ausgebildet. „Die Neuordnung der Ausbildungsverordnung war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt“, sagt VKD-Präsident Daniel Schade. Aktuell werden Kochauszubildende nach einer Regelung aus dem Jahr 1998 ausgebildet. Eine Veränderung wünscht sich die Gastronomiebranche schon lange. „Wir haben die Hoffnung, dass die Neuordnung den Kochberuf in die Zukunft transportiert“, so Schade. 

Fokus auf aktuelle Themen 

VKD-Ausbildungsexperte Heiko Becker. ©Privat
VKD-Ausbildungsexperte Heiko Becker. ©Privat

Während Daniel Schade als Vertreter der NGG selbst Teil des Ausschusses war, der an der Neuordnung gearbeitet hat, war Ausbildungsexperte Heiko Becker für den VKD an Bord. „Besonders wichtig waren dem Verband in der Neuordnung eine einheitliche Prüfungs- oder Durchführungsverordnung mit konkreten Angaben für alle IHKs sowie verbindliche Checklisten für ein einheitliches Niveau der Prüfungen bundesweit“, sagt er. „Außerdem war für uns eine Gewichtung der Zwischenprüfung wesentlich. Das wurde durch die gestreckte Abschlussprüfung (GAP1 und GAP2) nun erreicht.“ Auch aktuelle Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit, die heute aus dem Berufsalltag von Köchinnen und Köche nicht mehr wegzudenken sind, stehen in der neuen Ausbildungsverordnung ebenso im Fokus wie die Teamfähigkeit der Azubis. Die Neuordnung hat zudem die langfristigen Karriereziele von Lehrlingen im Blick. „Köchinnen und Köche müssen die wirtschaftliche Kalkulation im Auge behalten und übernehmen eine Gastgeberrolle“, erklärt Heiko Becker. „Darauf sollen sie schon während ihrer Ausbildungszeit geschult und vorbereitet werden.“  

Daniel Schade, Präsident des Verbands der Köche Deutschlands e. V. ©VKD/Wrobel
VKD-Präsident Daniel Schade. ©VKD/Wrobel

Ganz neu hinzugekommen ist auch die „Fachkraft Küche“, eine praktisch orientierte zweijährige Ausbildung, die auf Wunsch nach Abschluss nahtlos in die dreijährige Kochausbildung übertragen werden kann – sprich, mit einem zusätzlichen Jahr sind Azubis dann Koch oder Köchin. „Jetzt geht es darum, dass die Ausbildungsbetriebe die neuen Rahmenpläne gut umsetzen und Azubis gewinnen können“, sagt Sandra Warden. Mit der Neuordnung wurde viele wichtige und zukunftsweisende Schritte für den Kochberuf erreicht. „Damit die Ausbildung für den Köchenachwuchs attraktiv bleibt, dürfen wir uns jedoch nicht auf den aktuellen Änderungen ausruhen, sondern müssen die Kochausbildung stetig weiterentwickeln“, betont Daniel Schade.  

Mehr Infos gibt es unter www.dehoga-ausbildung.de. Hier gibt es die Inhalte der Neuordnung in voller Länge:

 

Verordnung Koch/Köchin

Ausbildungsrahmenplan Koch/Köchin

Verordnung Fachkraft Küche

Ausbildungsrahmenplan Fachkraft Küche

Rahmenlehrplan Küchenberufe (Schule)

 

Weitere Downloads

Gemeinsame Pressemitteilung Dehoga/NGG


Seminar zur Neuordnung

Was bedeutet die Neuordnung für die Ausbildungspraxis? Darüber spricht Heiko Becker in einem speziellen VKD-Seminar, das als Online-Schulung stattfindet. Termine: 24. März sowie 1. Juni 2022. Jetzt anmelden.

 

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