Gut bezahlen und Anreize schaffen Foto: Canva

Bald startet die nächste Generation Köchinnen und Köche durch. Wir geben Tipps, damit eine Kochausbildung sowohl für Ausbilder:innen als auch für Auszubildende von Beginn an gewinnbringend und zufriedenstellend verläuft – diesmal: Vergütungen gestalten.

Text Aina Keller

Special Ausbildung 2022 – Teil 4: Wer sich für den Kochberuf entscheidet, hat sich vorher informiert. Über die voraussichtlichen Aufgaben und Möglichkeiten als Koch oder Köchin ebenso wie über die zu erwartenden Lohnzahlungen. Der Kochberuf gehört zu denjenigen Berufsgruppen, die alljährlich in Statistiken und Gehaltsübersichten im unteren Drittel aufgeführt werden. Die Verdienstaussichten sind vor allem abhängig vom Standort und von der Frage, ob es sich beim Arbeitgeber um einen tarifgebundenen Betrieb handelt.

Bis zu 1.300 Euro im dritten Jahr

Die tariflichen Vorgaben für die Lohnzahlungen werden in den jeweiligen Tarifgebieten per Manteltarifvertrag geregelt, wobei sowohl der Tarifkalender als auch die Höhe der Vergütungen jeweils unterschiedlich sind. Die Beträge für Auszubildende variieren je nach Region im ersten Ausbildungsjahr zwischen 750 und 1.100 Euro sowie im zweiten Jahr zwischen 950 und 1300 Euro, jeweils brutto. Das laufende Jahr hat bereits einige Änderungen mit sich gebracht, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mindestlohnerhöhungen in 2022. So wurden zum Beispiel in Hamburg überproportionale Steigerungen von bis zu 24 Prozent ausgehandelt, die es in dieser Größenordnung für Ausbildungsvergütungen dort noch nicht gegeben hat.

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Neben dem monatlichen Gehalt sind Jahressonderzuwendungen ein wichtiger Anreiz für Arbeitnehmer:innen. Sie unterliegen der freien Gestaltung durch den Arbeitgeber und sind natürlich auch für Auszubildende interessant. Die Sonderzahlungen können freiwillig gezahlt oder einzelvertraglich vereinbart sein. Zu den betrieblichen Leistungen gehören beispielsweise ein 13. Monatsentgelt, Gratifikationen, Weihnachtsgeld oder Jahresabschlussprämien sowie ein übertarifliches Urlaubsgeld. Stichwort Urlaub: Das „Urlaubsgeld zusätzlich zur Entgeltfortzahlung“ wird in den Tarifgebieten jeweils unterschiedlich geregelt und entweder pro Urlaubstag oder pauschal gezahlt. Die Höhe hängt oftmals von der Betriebszugehörigkeit ab, wobei Auszubildenden auch davon ausgenommen sein können. In Baden-Württemberg beispielsweise erhalten Auszubildende darüber hinaus pro Kalenderjahr ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 180 Euro.

Was andere machen 

Jeder Betrieb entscheidet selbst darüber, ob und in welchem Umfang individuelle Leistungen und Benefits gewährt werden können – von der mobilen Massage bis zur Extrazahlung zum Geburtstag. Wir haben uns bei den Qualifizierten Ausbildungsbetrieben umgeschaut und einige Beispiele, Tipps und Erfahrungen zusammengetragen:

  • Zahlung eines überdurchschnittlich höheren Ausbildungsgehalts
  • Zuschüsse zu einem Messerkoffer
  • Übernahme der Mitgliedsbeiträge für den VKD und den regionalen Zweigverein
  • Bereitstellung einer kostengünstige Mitarbeiterwohnung in der Nähe
  • Zuschuss oder Übernahme der Monatskarte (ÖPNV)

Wissenswertes für AusbildungsbetriebeNachschlagewerk und Inspiration

Mit Stand vom 1. Juni 2022 hat der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) die alljährliche Tarifsynopse für Hotellerie und Gastronomie vorgelegt. Insgesamt gibt es 18 verschiedene regionale Entgelt- und Manteltarifverträge in unserer Branche, dazu kommen spezielle Abkommen über vermögenswirksame Leistungen oder Ausbildungsvergütungen sowie ein bundesweiter Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie und ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Altersvorsorge. Als Download im Dehoga-Shop (27 Euro, kostenfrei für Dehoga-Mitglieder).


Wissenswertes für AzubisHier lohnt sich das Sparen

Damit das Azubigehalt für den ganzen Monat reicht, empfiehlt sich der Blick auf Sonderkonditionen und Spezialtarife für Auszubildende. Angefangen vom kostenlosen Girokonto über einen Rabatt bei der Kfz-Versicherung der Eltern und Jugendtarife für Handyverträge bis hin zu staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge. Azubis sollten zudem beim Arbeitgeber nachfragen, ob vermögenswirksame Leistungen tariflich festgelegt sind oder vom Betrieb freiwillig gezahlt werden.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Auszubildende mit einem monatlichen Zuschuss. Die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann als Erst- oder Weiterbewilligungsantrag online beantragt werden.


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