Betriebe können sich mit einfachen Maßnahmen vor Überfällen schützen. Kommt es im schlimmsten Fall doch zu einem Überfall, gilt es, sich richtig zu Verhalten. Die BGN hat Sicherheitstipps veröffentlicht, wie Betriebe Überfälle vorbeugen oder schadlos überstehen.
Die Zahl der Raubüberfälle auf Ladengeschäfte nimmt zu. Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Aber Betriebe können vorbeugend einiges für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter tun. Wertvolle Tipps stehen dazu in der Arbeitssicherheitsinformation „Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (ASi 9.02).
Überfällen vorbeugen
Vorsorge zu treffen ist der erste Schritt, um Überfälle zu verhindern. Schwachstellen im Betrieb zu analysieren und Abhilfe zu schaffen wird im Fall der Fälle auch den möglichen Schaden begrenzen.
Technische und bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich sind am wirksamsten und deshalb eine Grundvoraussetzung neben organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. So erhöhen beispielsweise ungesicherte Türen und unzureichende Beleuchtung das Überfallrisiko deutlich. Sind die baulichen und technischen Maßnahmen umgesetzt, folgen organisatorische. Eine wesentliche Frage dabei: Wer kann im Notfall helfen oder wie kann schnellstmöglich Hilfe sichergestellt werden?
Ruhe bewaren
Bei einem Überfall stehen alle unter Stress – Opfer und Täter. Die Situation kann eskalieren. Damit das nicht passiert, ist es für Opfer wichtig, sich während des Überfalls richtig zu verhalten. Notfallregel Nummer 1: Ruhe bewahren. Weil schon die Ruhe zu bewahren nicht einfach ist, sollte das Verhalten für diese Notsituation vorher geübt werden. Anleitung dazu gibt das BGN-Seminar „Gewaltprävention – Mehr Sicherheit durch Handlungskompetenz in Krisensituationen“. In Vortrag und Rollenspiel erlernen die Teilnehmer Gewaltsituationen mit Hilfe organisatorischer und technischer Maßnahmen vorzubeugen, das richtige Verhalten in der Krisensituation sowie präventive Planung bei der Opferbetreuung.