Auch Hotelmeldescheine müssen DSGVO-konform sein. Der Hotelverband Deutschland e. V. (IHA) hat hierfür ein Muster entwickelt.
Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollten Inhaber von Hotels und Pensionen ihre Hotelmeldescheine genau überprüfen. Natürlich sollen die von den Gästen auf dem Hotelmeldeschein gemachten Angaben weiterhin für Marketing und Kundenbindung eingesetzt werden können. Dabei ist es jedoch wichtig, die neuen und komplexen Vorgaben der DSGVO zu beachten, um die persönlichen Gästedaten auch rechtskonform weiterzuverwenden.
Hierfür hat der Hotelverband Deutschland ein Hotelmeldeschein-Muster entwickelt, das sich Hoteliers in deutscher und englischer Sprache unter https://www.hotellerie.de/go/hotelmeldeschein herunterladen können. Bislang gibt es weder gerichtliche noch behördliche Entscheidungen zu Umsetzungsdetails der DSGVO. Der Hotelverband betont deshalb, dass das Muster zwar dem besten Wissensstand des Verbands entspricht, er aber keine Gewähr oder Haftung für das Muster übernehmen kann.11