Seit zwei Wochen ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bei der Umsetzung herrscht viel Unsicherheit und Grauzonen.
Von Sonja Kuhl
Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht nur das Veröffentlichen von Fotos von beispielsweise Restaurant-Eröffnungen in sozialen Netzwerken und Co., neuen Mitarbeitenden auf Firmen-Websites oder von Kochwettbewerben strenger gesetzlich geregelt. Selbst das bloße Anfertigen und Speichern von Fotos – denn ein Foto beinhaltet immer auch personenbezogene Daten – unterliegt neuen Vorgaben. Auch das Erfassen und Speichern von Daten zum Beispiel bei der Tischreservierung im Restaurant oder E-Mail-Adressen für Newsletter-Verteiler wird strenger.
Zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen DSGVO gibt es bei der Umsetzung noch immer viele Grauzonen. Einige Vereine, Restaurants, Blogs aber auch Unternehmen haben beispielsweise ihre Websites abgeschaltet. Grund sind teils die umfangreichen Datenschutzerklärungen, die die DSGVO nötig macht. Eine allgemeingültige Erklärung gibt es hier nicht, denn unterschiedliche Websites haben verschiedene Ansprüche und Funktionsweisen und erfassen und verarbeiten Daten ganz unterschiedlich.
Der Verband der Köche Deutschlands e. V. hat für seine Mitglieder einige Rahmeninformationen zum Thema Datenschutz zusammengestellt. Themen darin sind unter anderem
- digitale Fotografie,
- Speichern von personenbezogenen Daten,
- Versand von Pressemitteilungen,
- Websites und der Datenschutz,
- Hintergrundinfos sowie
- eine Linkliste mit weiterführenden Informationen.
Zudem können Mitglieder die Informationsbroschüre des Dehoga „Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“ kostenfrei herunterladen.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit der neuen DSGVO? Schreiben Sie uns.
Dieser Artikel bietet Inhalte exklusiv für unsere Mitglieder.
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