Den Ernstfall planen und üben Bei Notfällen gilt: besser Vorsicht als Nachsicht. Foto: Pexels

In einem Sicherheitstipp erklärt die BGN das richtige Verhalten bei Alarmierung und Evakuierung.

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen alle sofort sicher und schnell raus aus dem gefährdeten Bereich. Jeder muss einen Alarm mitbekommen und wissen, was er oder sie nun zu tun hat. Wie das zu bewerkstelligen ist, darüber sollte sich jeder Arbeitgeber bei Zeiten Gedanken machen. Denn wenn der Alarm schrillt, ist es dafür zu spät.

Mit der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) besonders Unternehmern kleiner und mittelständischer Betriebe eine neue Hilfe an die Hand, mit der die Verantwortlichen im Betrieb die notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln können. Das geht von der Frage, welche Mitarbeiter im Notfall an Aufzügen und Treppen Anweisungen geben, wer ortsfremde Kunden und Besucher oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte unterstützt bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe.

Die BGN rät, den Ernstfall zu proben, also im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen und Alarmübungen zu trainieren. So können die praxisbezogenen Lösungswege der Handlungshilfe an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden.

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