Brücken bauen für alle Beteiligten Niemanden zurücklassen: Die aktuellen Überbrückungshilfen sollten Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen durch den Lockdown helfen. Foto: Pexels

Die Corona-Überbrückungshilfe II läuft bereits, Erstattungen des Umsatzausfalls sind als November-Corona-Hilfe von der Bundesregierung angekündigt. Damit auch angestellte Köchinnen und Köche gut durch den Lockdown im November kommen, sind eine gerechte Verteilung und die Aufstockung von Kurzarbeitergeld nun ein Thema.

Arbeitsplätze sichern und Beschäftigten eine Perspektive geben: Bei der bereits verlängerten Überbrückungshilfe und der neuen November-Corona-Hilfe wird es für Arbeitgeber im Gastgewerbe auch darum gehen, ihre Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der jüngst beschlossenen, außerordentlichen Wirtschaftshilfe werden gerade noch definiert. Die Überbrückungshilfe II wiederum liegt seit einigen Tagen bereits vor und kann noch bis Dezember 2020 beantragt werden. Das Förderprogramm ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Damit die Verwendung in der Praxis ebenfalls eine gemeinschaftliche Aktion bleibt, sollten staatliche Hilfen in Teilen auch an die Beschäftigten weitergegeben werden, wo immer es einem Unternehmen möglich ist.

Überbrückungshilfe II

Die zweite Phase der Förderung umfasst den Zeitraum September bis Dezember 2020. Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt. Anträge für die Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es online hier.

Leitfaden für Antragserfassende

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu der Corona-Überbrückungshilfe sind auf den Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen zusammengefasst.

Weitere Links und Infos auf der VKD-Corona-Seite.


Nichts mehr verpassen: Der VKD-Newsletter informiert Sie stets über Neuigkeiten in der Köche-Welt.

Zur Anmeldung

Suchen Sie etwas Bestimmtes? Hier können Sie unsere Seite durchsuchen.