Jeder muss es machen, aber kaum einer kennt es – das betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir verraten, was das genau ist und wann es angeboten werden muss.
Jedem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ angeboten werden. Schon seit 15 Jahren ist dies gesetzlich verankert, im betrieblichen Alltag fristet es allerdings ein Schattendasein. Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen ist das Verfahren kaum bekannt oder erscheint auf den ersten Blick kompliziert. „Ist es aber nicht“, sagt Thomas Fritsch von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in einer Pressemitteilung. „Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir eine praxisnahe Umsetzungshilfe entwickelt. In nur drei Schritten führt sie zu einem erfolgreichen betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement“, erklärt der der Reha-Fachmann.
Bürokratie oder konkreter Nutzen?
Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist auch ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Für Arbeitgeber rechnet es sich, weil es die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördert, Fehlzeiten verringert und damit Personalkosten senkt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das BEM aber auch ein wichtiges Instrument, um das krankheitsbedingte Ausscheiden von Beschäftigten zu verhindern. „Gerade in kleinen Betrieben wirkt sich der Ausfall von Mitarbeitern deutlich stärker aus als etwa in einem Großunternehmen. So ist es für sie oft schwerer, Ersatz im eigenen Betrieb zu finden. Betriebsabläufe werden erheblich gestört, Aufträge können nicht mehr bearbeitet werden. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie Kunden oder Gäste verlieren“, beschreibt Thomas Fritsch den Nutzen.
BEM ganz einfach: Man kann nichts falsch machen
Das Verfahren ist denkbar einfach, denn der Gesetzgeber hat dazu keine konkreten Vorgaben gemacht. Der Flyer „Was tun, wenn Mitarbeiter länger erkrankt sind?“ der BGN erklärt die Vorgehensweise in drei einfachen Schritten. Außerdem bietet die BGN praktische Unterstützung an und hat hierfür eine Hotline geschaltet: Unter 0621/4456-1553 (oder per Mail bem@bgn.de) werden Mitgliedsbetriebe individuell und kompetent beraten.