Anmeldungen für BGN-Integrationspreis 2019 starten

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe schreibt den Integrationspreis 2019 aus.

Eine dauerhafte Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit Behinderungen ist keineswegs alltäglich. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zeichnet deshalb mit dem Integrationspreis außergewöhnliches Engagement aus, durch das Unternehmen Berufserkrankten und Schwerverletzten nach Arbeitsunfällen die erfolgreiche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ermöglichen.

Bewerben für den BGN-Integrationspreis können sich alle Mitgliedsbetriebe der BGN. Besonders erwünscht sind Beispiele aus kleinen und mittleren Betrieben. Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2019.

Erfolgreiche Integration nützt beiden Seiten – Mitarbeitern und Unternehmen. Denn Menschen mit Behinderung sind wertvolle Mitarbeiter. Das anhand besonderer Beispiele zu verdeutlichen ist das Ziel des BGN-Integrationspreises. Lösungsansätze für Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen zugänglich gemacht und verbreitet werden, denn oftmals fehlt es nicht am Willen oder den notwendigen Strukturen, sondern am Wissen über die Möglichkeiten und Hilfestellungen, um Integrationsprojekte zum Erfolg zu führen.

Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen unter www.bgn-integrationspreis.de


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