Ausbildung in 2020: Geänderte Rahmenbedingungen gelten unter anderem für die Abschlussprüfungen. Mit deren Gestaltung beschäftigen sich aktuell die Verantwortlichen der IHKs.
Bis zum 19. Juni geht es für viele junge Köchinnen und Köche um den letzten wichtigen Schritt ihrer Ausbildung. Was gilt, wie läuft es, was ist anders? Fragen an Andreas Truglia, Fachkoordinator Aus- und Weiterbildungsprüfungen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin und Vorsitzender des VKD-Landesverbands Berlin-Brandenburg.
Interview von Aina Keller
In den kommenden vier Wochen dreht sich vieles um verschobene und anstehende Prüfungstermine. Wie ist hier der Stand der Dinge?
Eins vorweg: In diesen besonderen Zeiten sind unsere Planungen derzeit abhängig von den politischen Entscheidungen des jeweiligen Bundeslandes. Diese wiederum hatten aufgrund der epidemiologischen Bewertung in den vergangenen Wochen eine „Halbwertzeit“ von gerade einmal 14 Tagen. Festgelegt wurde, dass die praktischen Prüfungen individuell geplant werden und die schriftliche IHK-Ausbildungsprüfung bundesweit in der KW 25 stattfindet. Das ist für Köchinnen und Köche konkret am 18. und 19. Juni. Die IHK Berlin und alle anderen 78 IHKs in Deutschland arbeiten mit Hochdruck daran, die Prüfungen in gewohnter Qualität und entsprechend der aktuell gültigen, gesonderten Vorschriften durchführen zu können. Selbstverständlich unter Einhaltung der umfangreichen Abstands- und Hygienemaßnahmen und vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Ansteckungsgefahr.
Wird es Veränderungen bei der Durchführung der Prüfung geben?
Laut Verordnung darf auf nichts verzichtet werden, aber es kann dennoch durchaus Veränderungen geben. So ist zum Beispiel davon auszugehen, dass das obligatorische Verkaufsgespräch nicht wie sonst am Tag der praktischen Prüfung geführt wird. Weiterhin spielt die Größe der jeweiligen Prüfungsküche eine wichtige Rolle, aus der sich weitere Fragen ergeben. Sind die Räume ausreichend groß, müssen wir den Prüfungsort wechseln und wenn ja, brauchen wir zusätzliche Prüfer? Manchmal sind es auch Fragen wie: Haben wir ausreichend Umkleideräume zur Verfügung oder müssen wir die Gruppen gestaffelt kommen lassen? Was ist zu tun, falls die geplante Küche kurzfristig nicht mehr zur Verfügung steht? Eine weitere Herausforderung besteht sicher darin, den Warenkorb in der vorgesehenen Vier-Wochen-Frist vorher festzulegen. Empfohlen wird in jedem Falle eine kombinierte Koch-Restaurantfach-Prüfung.
Für alle, die noch keine Abschlussprüfung haben: Gibt es in Zeiten der Pandemie Gründe oder besondere Umstände, eine Ausbildung zu unterbrechen, zu verkürzen oder umzuwandeln?
Grundsätzlich ist das Ausbildungsverhältnis besonders geschützt, es handelt sich nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis. Betrieb und Ausbilder müssen deshalb auch in Krisenzeiten alles daransetzen, die Ausbildung fortzuführen und ordnungsgemäß zu beenden. Dafür sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft und die betriebliche Ausbildung durch Fachkräfte gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ist durchaus Kreativität gefragt, ob im Hinblick auf kaufmännische Tätigkeiten oder Lehrunterweisungen durch andere Abteilungen. Es kann aber auch eine Mitarbeiterüberlassung in andere Betriebe oder artverwandte Branchen bedeuten.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Prüfungstermine und -vorgaben unterliegen den Allgemeinverfügungen und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Nähere Auskunft gibt die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, vorzugsweise per E-Mail. Die zuständigen Stellen bitten um Verständnis, dass die Planungen zum Teil noch laufen und verbindliche Auskünfte schnellstmöglich erteilt werden. Die Kontaktdaten der örtlichen IHKs sind online zu finden: www.ihk.de