In Gedenken

an Mitglieder und Freunde des VKD-Landesverbands Bayern

Nachruf | Juli 2024

Der Verband der Köche Deutschlands trauert um den ehemaligen Vorsitzenden des VKD-Landesverbands Bayern, Siegfried Arlt, der Anfang Juli im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Geboren 1956 im oberfränkischen Konradsreuth, absolvierte Siegfried Arlt seine Kochausbildung ab 1971 im Romantik Hotel Post in Wirsberg. Zu den prägenden Stationen seiner Karriere zählten in Rottach-Egern das Hotel Bachmair am See sowie das Gästehaus Ziegleder der Beautyfarm Gruber, dessen Küche er viele Jahre leitete. „Kochen ist ein Spiel der Kontraste und Aromen“, sagte „Sigi“ einmal im Interview. „Als Koch kann ich jeden Tag mit Lebensmitteln arbeiten und meine Kreativität einsetzen. Tagtäglich begeistern mich immer wieder die Qualität, der Geschmack, die Frische und die vielen neuen Waren, die es auf dem Markt gibt.“ 

Mit ihm verlieren der Verband der Köche Deutschlands und der Landesverband der Köche Bayern einen geschätzten Kollegen. Der VKD wird seinen ehrenamtlichen Einsatz für Beruf und Verband in dankbarer Erinnerung behalten. Den Angehörigen sprechen wir unser tiefempfundenes Mitgefühl aus. 

Text: VKD | Foto: VKD/Wrobel

Nachruf Siegfried Arlt. Foto: VKD/Wrobel

Nachruf | Juni 2024

Der Landesverband der Köche Bayern trauert um
Herrn Franz Xaver Troiber

In Namen aller Kolleginnen und Kollegen bedanken wir uns sehr herzlich für seine Unterstützung für unseren Berufsstand. Wir werden ihm stets ein ehrendes Angedenken bewahren. Unser aufrichtigeres und tiefstes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

In Dankbarkeit
Landesverband der Köche Bayern
Die Vorstandschaft

Text: LV Bayern | Quelle: PNP

Nachruf Troiber

Nachruf | August 2023

Der Landesverband der Köche Bayern trauert um
Herrn Peter Häusler.

In tiefer Betroffenheit haben wir die Nachricht vom Tod unseres Freundes,  Kollegen und EHRENMITGLIED Peter Häusler aufgenommen.  Er war Ratgeber, Mentor und ein herausragender Fachmann.

Ein äußerst feiner Mensch. Der immer die Zeit fand unseren Problemen zuzuhören und sich unterstützend einzubringen. Was er in unserem bayerischen Verband, den Nürnberger Köchen mit seinem Netzwerk geschaffen hat, dieses wertvolle Engagement ist unschätzbar gewesen. Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt. Was uns bleibt, sind Dank und Erinnerung an viele schöne Stunden. Es ist nie leicht, Abschied von einem geschätzten Menschen zu nehmen.  Wie auch?  Denn ganz egal, wann jemand stirbt, es ist immer irgendwie zu früh.  Gerne hätte man ihn noch einmal getroffen. Gerne hätten wir noch einmal gemeinsam auf der anstehenden Herbsttagung diskutiert, hätte man noch ein letztes Mal miteinander gelacht. Peter wird nur einen Gedanken weit entfernt sein und lächeln.

Der Landesverband der Köche Bayern verliert mit Peter eine bereichernde, kompetente Persönlichkeit.
Wir werden unser EHRENMITGLIED Peter Häusler jedenfalls immer im Gedächtnis bewahren.

In Dankbarkeit
Landesverband der Köche Bayern
Die Vorstandschaft

Text: LV Bayern

Peterhäusler

Nachruf | JULI 2023

Der Landesverband der Köche Bayern trauert um
Herrn Dr. h. c. Siegfried Schaber:

Der Landesverband der Köche Bayern trauert um sein Ehrenmitglied, den Ehrenpräsidenten und Ehrensenator des Verband der Köche Deutschlands.

Die Zeit des Begreifens – das Gefühl, dass jemand fehlt, können und werden wir erst mit der Zeit realisieren und nur allzu gut wissen wir, wie schwer es ist, tröstende Worte zu finden. Siegfried war ein außergewöhnlicher Mensch, ein Visionär und der perfekte Repräsentant für unseren Berufsstand. Er hat auch über die bayerischen Grenzen hinaus seine Spuren hinterlassen und damit eine Ära geprägt. Die Hoffnung gibt uns hoffentlich Kraft. Die Liebe und Erinnerungen geben nach einer gewissen Zeit die Stärke zum Überwinden der Trauer. Der Glaube, das tröstende, strahlende Licht. Ein Mensch verlässt uns und es bleibt zurück sein Name, die vielen Erinnerungen und das von Ihm Geschaffene. Die Spuren seines Lebens in Form von Gedanken, Bildern, Worten und Augenblicken bleiben uns unvergessen. Siegfried hat mit seiner Güte und seinem Einsatz das Leben vieler Menschen bereichert.

Der Landesverband der Köche Bayern verliert mit Siegfried eine bereichernde, kompetente Persönlichkeit. Ein Vorbild für Jung und Alt. Er halt viele unserer Treffen durch seine Anwesenheit aufgewertet und wir haben es geschätzt seinen Worten zu lauschen und uns auszutauschen. DANKE für Deine Zeit! Siegfried, wir werden Dich jedenfalls ehrend im Gedächtnis bewahren. Sehr geschätzte Birgitt, sehr geehrte Familie Schaber – unser aufrichtiges Beileid

In Dankbarkeit
Landesverband der Köche Bayern
Die Vorstandschaft

Text: LV Bayern

Schaber Nachruf

Sterbegeldsatzung

aus der aktuellsten Satzung des VKD

Sterbegeldsatzung

§ 1 Mitgliedschaft

Die Sterbegeld-Einrichtung ist eine unselbständige Einrichtung im Verband der Köche Deutschlands e.V. Mitglied der Sterbegeld-Einrichtung ist jedes ordentliche Mitglied im Verband der Köche Deutschlands e.V.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29./30.September 2017 ist die (unselbständige) Sterbegeld-Einrichtung des Verbandes für Sterbefälle von Mitgliedern, die nach dem 31.12.2017 ihre Mitgliedschaft im Verband begründen, geschlossen worden.

§ 2 Aufbringung der Mittel

Für die Sterbegeld-Einrichtung werden besondere Beiträge nicht erhoben. Die erforderlichen Mittel fließen ihr aus der Hälfte der Aufnahmegebühren und den Zinserträgen aus der Sterbegeldkasse mit dem jeweiligen gültigen Zinssatz – gemäß Landeszentralbank – sowie freiwilligen Unterstützungsmitteln und Zuwendungen zu. Die laufende Zuführung von Mitteln endet mit Blick auf die Schließung der Sterbegeld-Einrichtung am 31.12.2017. Der Verband führt der Sterbegeld-Einrichtung Mittel ausnahmsweise nur noch dann zu, wenn die am 31.12.2017 vorhandenen Mittel, einschließlich hieraus fließender weiterer Erträge nicht ausreichen, bestehende Leistungspflichten zu erfüllen.

Soweit Mittel der Sterbegeld-Einrichtung nicht benötigt werden, um nach Schließung der Sterbegeld-Einrichtung bestehende Leistungspflichten zu erfüllen, fließen diese Mittel dem allgemeinen Verbandsvermögen des VKD zu.

§ 3 Sterbegeld

Das Sterbegeld stellt keine Gegenleistung für bezahlte Mitgliedsbeiträge dar. Es ist eine freiwillige Verbandsleistung, die im Falle des Versterbens eines ordentlichen Mitglieds den Empfangsberechtigten nach § 4 auf Antrag zusteht und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Sterbegeld wird nach folgender Staffelung ausbezahlt:

  • 300 € nach einer Mitgliedschaft bis zu 10 Jahren,
  • 450 € bei einer Mitgliedschaft von 10 Jahren und einem Tag bis 20 Jahren,
  • 600 € ab einer Mitgliedschaft von 20 Jahren und einem Tag.

Die Höhe der freiwilligen Leistungen kann je nach der Finanzlage des Verbandes vom Gesamtvor-stand geändert werden.

§ 4 Empfangsberechtigte

Empfangsberechtigte sind die Ehepartner des verstorbenen sterbegeldberechtigten Verbandsmitgliedes oder eine andere Person, die das Mitglied zu Lebzeiten der Geschäftsstelle des Verbandes in Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte schriftlich benannt hat.

§ 5 Berechnung des Sterbegeldes

Das Sterbegeld wird nach der Staffelung gemäß § 3 ausgezahlt. Ist der Verstorbene dem Verband gegenüber mit Beiträgen im Rückstand, so werden diese in entsprechender Höhe vom Sterbegeld abgezogen.

§ 6 Auszahlung des Sterbegeldes

Das Sterbegeld wird nur auf Antrag der Empfangsberechtigten ausgezahlt. Der Antrag muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Todesfall gestellt sein. Dem Antrag ist die Sterbeurkunde beizufügen.

Quelle: Satzung – Verband der Köche Deutschlands e. V.

Es gilt immer die aktuellste Satzung des VKD – der LV Bayern stellt nur die Information zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des VKD in Frankfurt am Main.

 

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