VKD-Köche und Köchinnen erhalten bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eine Beratung vom Anwalt kostenlos. Wir erklären, mit welchen Themen Mitglieder eine Beratung in Anspruch nehmen können und wie die Erstberatung abläuft.
Von Anna Häuser
Der letzte Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis aus? Es gibt Unstimmigkeiten bei Kündigungsfristen oder Probezeitvereinbarungen? Bei solchen Themen hilft oft nur eine arbeitsrechtliche Beratung vom Anwalt – und die ist für VKD-Mitglieder sogar kostenlos.
Möchte ein VKD-Koch oder -Köchin die kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen, muss er oder sie zunächst in der Geschäftsstelle des Verbands anrufen. „Die meisten Anrufer landen dann bei mir“, sagt Ulrike Schamara, VKD-Mitarbeiterin in Frankfurt. „Nachdem sie mir ihre Mitgliedernummer genannt haben und ihr Anliegen kurz erklärt haben, gebe ich den Anrufern die Kontaktdaten zur Anwaltskanzlei.“ Natürlich ist es keine Pflicht, dass Mitglieder ihre Fragestellung schon der Geschäftsstelle nennen. Ist es vertraulich, reicht es völlig, den Wunsch nach der kostenfreien Rechtsberatung zu äußern.
Über die erhaltenen Kontaktdaten kann das Mitglied mit Anwalt Joachim Brandt in Dietzenbach in Kontakt treten. „Ich vertrete den Verband schon seit sehr vielen Jahren“, sagt er. Gemeinsam mit seinem Kollegen Matthias B. Lorenz kümmert er sich aber nicht nur um den VKD selbst, sondern auch um die Anliegen seiner Mitglieder. „Die rechtliche Beratung für VKD-Mitglieder beinhaltet alle arbeitsrechtlichen Themen“, sagt der Anwalt. „Häufig handelt es sich dabei um Fragen aus dem Bereich der Vertragsbeendigung, Kündigungsfristen oder Probezeitvereinbarungen.“ Eine kleine Einschränkung gibt es: „Wir beraten in arbeitsrechtlichen Fragen für den VKD nur Arbeitnehmer“, erklärt Brandt. Pro Quartal erreichen den Anwalt teils mehrere Dutzend Anrufe von VKD-Mitgliedern.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei und einer Schilderung der Fragestellung geht es oft ganz schnell. „Die meisten Fragen lassen sich telefonisch oder per Mail klären“, sagt Joachim Brandt. Es gibt natürlich auch Fälle, die sich nicht so leicht lösen lassen. „Benötigt ein Mitglied nicht nur eine Beratung, sondern eine Vertretung, verweise ich ihn an die Anwaltskammer, die ihm dann einen passenden Kollegen vor Ort sucht.“ Mit seinem Sitz in Dietzenbach sei es nicht sinnvoll, Köche aus ganz Deutschland zu vertreten. Da die Vertretung auch über die Erstberatung hinaus geht, werden diese Kosten nicht vom VKD getragen.
Bei arbeitsrechtlichen Fragen:
Geschäftsstelle des Verbands der Köche Deutschland e. V.
Tel. +49 69 63 0006 – 0
E-Mail: koeche@vkd.com
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