Raus aus dem einen Job, rein in den nächsten: Geht das überhaupt so einfach? Und wie sieht das beim Kochberuf aus? Wir erklären, wie ein Quereinstieg in den Kochberuf klappen kann.
Von Anna Häuser
Das, was Sie bisher beruflich gemacht haben, füllt Sie nicht mehr aus? Oder suchen Sie neue Herausforderungen in einem anderen Bereich? Es gibt zahlreiche gute Gründe für einen beruflichen Neuanfang. Doch was braucht es dazu: Umschulungen? Abschlüsse? Ist ein Wechsel in den Kochberuf einfach so möglich? „Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, in einen Beruf ‚quer‘ einzusteigen – auch beim Koch“, weiß Paul Ebsen, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig sei hierbei vor allem, dass potentielle Quereinsteiger Freude am Kochen haben, Speisen zubereiten können sowie Speisepläne erstellen und Arbeitsabläufe organisieren können. Mit diesen Eigenschaften steht schon einmal das Grundgerüst für einen gelungenen Quereinstieg als Koch.
Beim Quereinstieg ist es von Vorteil, wenn Wechsler aus verwandten Berufsfeldern kommen. „Für einen Quereinstieg in den Kochberuf kommen besonders Personen in Frage, die im Bereich Lebensmittel als Bäcker/in, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fleischer/in, Konditor/in oder auch als Hauswirtschafter/in gearbeitet haben“, sagt Ebsen. Da diese Personen schon mit Teilbereichen des Kochberufs vertraut seien, könne ihnen ein Wechsel leichter fallen und die Chancen, als nicht ausgebildeter Koch eingestellt zu werden, lägen höher. Doch auch wenn Externe als Köche angelernt werden können, sei es für eine langfristige Beschäftigung als Koch trotzdem wichtig, eine entsprechende Qualifizierung zu haben.
Um sein Wissen im Kochberuf zu erweitern, gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch der VKD bietet in seinem Shop eine Vielzahl an Seminaren an, die einzelne Themengebiete abdecken, wie zum Beispiel das Zubereiten von Burgern, Wissen über Kräuter und Gewürze, die diätetische Küche oder Fertigkeiten in der Pâtisserie. Quereinsteiger in den Kochberuf haben sogar die Möglichkeit, einen nachträglichen Berufsabschluss zu erwerben – und das ganz ohne Kochausbildung. Die sogenannte Externenprüfung findet ganz wie die Abschlussprüfung der Ausbildung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Um zugelassen zu werden, müssen Anwerber mindestens viereinhalb Jahre Praxiserfahrung im Kochberuf nachweisen. Sinnvoll ist es auch, sich auf diese Prüfung zusätzlich mit entsprechenden Lehrgängen vorzubereiten. In Einzelfällen kann die Arbeitsagentur die Quereinsteiger bei Lehrgängen oder Umschulungen finanziell unterstützen.
Ausbildung – Übersicht Ausbildungs-News