Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft. Von der EU-weiten Regelung ist auch der Arbeitsalltag von Köchen und Gastronomen betroffen.
Daten von Mitarbeitern und Lieferanten, Newsletter-Daten, Fotos von Gästen auf der Facebook-Seite: Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen solche Daten ganz neu verarbeitet werden. Rechtmäßigkeit beim Erwerb der Daten, Zweckbindung und Datenminimierung sind hier wichtige Stichwörter. Dabei gilt dies für digital gespeicherte Daten, aber auch für die analoge Verwendung – zum Beispiel in Reservierungsbüchern.
„Datenschutz ist wichtig. Das steht außer Frage“, sagt VKD-Präsident Andreas Becker. „Für unsere Inhaber und Köche bedeutet die Umsetzung jedoch einen erheblichen organisatorischen, bürokratischen und zeitlichen Mehraufwand“, führt er fort. So müssen in allen Küchen neue Abläufe geschaffen werden, um der DSGVO gerecht zu werden. Denn die ordnungsgemäße Speicherung und Verarbeitung der Daten muss bei einer möglichen Prüfung jederzeit nachweisbar sein.
„Wir empfehlen unseren Mitgliedern deshalb dringend, sich mit der neuen Datenschutzverordnung auseinander zu setzen“, sagt Becker. Kommen sie den Anforderungen nicht nach, drohen bei einer Prüfung hohe Bußgelder. Gerade für kleine Restaurants könne dies eine enorme finanzielle Last bedeuten.“
„Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“ nennt sich eine Informationsbroschüre des Dehoga-Bundesverbands. Darin ist aufgeführt, was das neue Datenschutzgesetz speziell für die Gastronomie bedeutet. Dank einer Kooperation mit dem Dehoga kann der VKD seinen Mitgliedern eine digitale Ausgabe kostenfrei zur Verfügung stellen. Hierfür senden sie eine E-Mail mit Name und Mitgliedsnummer an sonja.kuhl@vkd.com .